Grundbedingungen für die
Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern (Kirchengemeinden)
1. Die Veranstaltungen
müssen in den Gemeinden als offene Veranstaltungen, also nicht nur
für bestehende Kreise angekündigt werden. Sie werden ebenfalls im
Programmheft des Erwachsenenbildungswerks öffentlich ausgeschrieben und
entsprechend den Vorgaben des Weiterbildungsgesetzes vom
Erwachsenenbildungswerk abgerechnet.
2. Das
Erwachsenenbildungswerk bietet auf Wunsch als Werbemittel
Kleinplakate, Faltzettel oder Vorlagen für den Gemeindebrief an. Diese
sind kostenfrei. Kopien werden berechnet.
3. Aufgabe der Gemeinden
ist die örtliche Werbung. Sie laden gezielt und persönlich ein
und sorgen für die Veröffentlichung in der Tageszeitung, im Werbeblatt
und/oder im Amtsblatt der Verbandsgemeinde.
4. Die Gemeinden stellen
die Arbeitsmittel bereit (geeignete Räumlichkeiten, Tafel, Flip
Chart, TV, Video, Bibeln je nach Bedarf).
5. Für hauptamtliche
Referenten/Referentinnen des Erwachsenenbildungswerks fallen bei
Abendveranstaltungen für Gemeinden, die Mitglied im Ev.
Erwachsenenbildungswerk Rheinland - Süd e.V. sind, weder Fahrtkosten noch
Honorare an.
6. Für sonstige
ReferentInnen tragen die Gemeinden entsprechende Kosten. Pro
Abendveranstaltung ist mit einem Honorar von 80,- DM zu rechnen. Hinzu
kommen die Fahrtkosten. Sollten Referenten höhere Beträge verlangen,
wird das Werk vorher bei der Gemeinde rückfragen.
7. Studientage (z.B. der
Presbyterfortbildung) oder mehrtägige Seminare setzen eine Gruppe von
mindestens 8 Personen für die ganze Veranstaltung voraus. Kleinere
Gemeinden sprechen sich am besten mit einer Nachbargemeinde ab. Wenn wir
den Gemeinden den Termin des Seminars bestätigt haben, meldet die
Gemeinde die Teilnehmer/innen verbindlich an und überweist die
Teilnahmekosten.
8. Direkte Anmeldungen
von Einzelpersonen aus anderen Gemeinden für Studientage (z.B.
Presbyterseminare) sind über unsere Geschäftsstelle möglich, solange
die Höchstteilnehmerzahl noch nicht erreicht ist.
9. Bei ganztägigen Veranstaltungen,
Kursen oder Wochenendseminaren werden für Veranstaltungen des
Erwachsenenbildungswerks Teilnehmerbeiträge erhoben. Damit entsprechen
wir Beschlüssen der Kirchenleitung für landeskirchliche Einrichtungen.